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Die Approbation als Kinder- und Jugendlichen- Psychotherapeutin wurde erteilt durch das Niedersächsische Landesprüfungsamt für Heilberufe, Deisterstr. 17A, 30449 Hannover; jetzt: Nds. Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) Körperschaft des öffentlichen Rechts, Berliner Allee 20, 30175 Hannover
Zuständige Aufsichtsbehörde ist die
Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen Berliner Allee 20, 30175 Hannover.
Zuständige Kammer ist die
Psychotherapeutenkammer Niedersachsen PKN Roscherstr. 12, 30161 Hannover.
Die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen hat eine Berufsordnung erlassen, die auf der Homepage der Kammer eingesehen oder herunterladen werden kann.
Gesetzliche Grundlagen, die Ausbildung und Berufsausübung regeln, sind:
das Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichen- Psychotherapeuten (PsychThG), das Kammergesetz für die Heilberufe (HKG), die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichen- Psychotherapeuten (KJPsychTh - AprV) und das Gesetz zur Errichtung einer Psychotherapeutenkammer (GEP).
Die Texte aller o.g. rechtlichen Grundlagen können bei der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen unter der Rubrik "Rechtliches" herunterladen.
aktualisiert am aktualisiert am 24.09.2007
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